Gericht gab Wiener Musikerin gegen Produzenten Recht

Eine Musikerin, die in Wien wohnt, hat sich für ein geplantes Album mit einem Produzenten aus Österreich zusammengetan.

Nach zwei Jahren kam diese aufgrund Diskrepanzen zum Stillstand. Obwohl statt einer Bezahlung eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen, Verlags- und Kompositionsrechten vereinbart worden sei, flatterte der Künstlerin eine Rechnung von 320.000 Euro ins Haus, berichtet „mica – music austria“. Das Oberlandesgericht Wien habe ihr nun aber Recht gegeben.

Gericht gab Wiener Musikerin in Rechtsstreit mit Produzenten Recht

Wien. Die Musikerin habe, so der gemeinnützige Verein und die Interessensvertretung mica weiter, Zeit und neben einer Förderung eigenes Geld in die gesamte Produktion investiert. Von ihr engagierte Musiker und Musikerinnen hätten die Instrumentalspuren extern eingespielt, sie selbst habe mit eigenem Vocal-Producer-Team ihre Gesangsspuren in einem externen Studio aufgenommen. Alle Songs stammten von der Künstlerin.

Prodzuent bestand plötzlich auf stundenweiser Abrechnung

Im Sommer 2022 informierte die Musikerin via Social Media, dass ihr Album doch nicht erscheinen würde. Auslöser sei eine Meinungsverschiedenheit zum Mix für eine geplante Single-Auskopplung. Der Produzent bestand dem Bericht zufolge plötzlich auf stundenweiser Abrechnung – und stellte 1.600 Arbeitsstunden in Rechnung. Die Künstler unterbreitete daraufhin dem Produzenten ein finanzielles Angebot, das dieser ablehnte.

Musikerin klagte

Die Musikerin klagte. In erster und zweiter Instanz (Landesgericht für Zivilrechtssachen und Oberlandesgericht) wurde festgestellt, dass die Rechnung in Höhe von 320.000 Euro zu Unrecht gestellt wurde. „Trotzdem blieb ein enormer Schaden: Kein Album, demnach keine kommenden Einnahmen. Finanziell sowie psychisch trieb es die Musikerin beinahe in den Ruin“, berichtete mica.

(APA/Red)

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